Schallpegelmessung
Auch wenn natürlich jeder verantwortungsbewusste Tontechniker mit einem professionellen Equipment von sich aus niemals "Lärm" mit einer möglichen Gehörgefährdung des Publikums, sondern nur einen "klaren, differenzierten und druckvollen Sound" produzieren will, gibt es doch gewisse Regeln und Pflichten.
Zur Prävention von Gehörschäden beim Publikum und der rechtssicheren Einhaltung seiner Verkehrssicherungspflicht sollte der Veranstalter eine professionelle normgerechte Messung in Auftrag geben. Nur mit entsprechenden Messprotokollen ist im Schadensfall die Beweisführung möglich, dass er nicht für den fraglichen Schaden verantwortlich ist.Die Rechtsprechung orientiert sich an anerkannten Regeln der Technik, in unserem Fall der neu überarbeiten DIN 15905-5.
In der DIN 15905-5 sind klare Regel zum Schutz der Besucher von Veranstaltungen und der Schallpegelmessung aufgeführt, nach denen der A-bewertete Beurteilungspegel einen Richtwert von 99dB nicht übersteigen darf, und der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel keinesfalls 135dB!
Mit der Ausbildung und Abschlussprüfung zum "Sachkundigen für Schallpegelmessung" bei Michael Ebner an der IHK München steht Ihnen Jiri Hoffmann als kompetenter Partner zur Verfügung.

